Hausverlosungen zwischen Glücksspiel und Gewinnspiel
Dienstag, 27. Januar 2009 | Autor: admin
Aktuell erfahren sog. Hausverlosungen großes Interesse. Hierbei bietet der Verkäufer Kaufinteressenten die Möglichkeit, für einen geringen Betrag ein “Los” zu erwerben und eventuell am Ende Hauseigentümer zu werden. Dies rechnet sich für den Verkäufer jedoch erst dann, wenn er genügend Interessenten findet, die jeweils diesen kleinen Betrag an ihn zahlen.
In Deutschland ist zu beachten, dass Glücksspiele ohne eine staatliche Genehmigung rechtswidrig sind. Wer dennoch ohne eine solche Genehmigung ein Glücksspiel veranstaltet macht sich strafbar.
Gewinnspiele dagegen darf jeder veranstalten, ohne hierfür einer staatlichen Genehmigung zu bedürfen.
Ein Glücksspiel wird dann angenommen, wenn der Teilnehmer den Gewinn nur dann erhält, wenn er einen erheblichen Einsatz leisten muss und der Gewinn am Ende lediglich vom Zufall abhängt. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben sein, so liegt kein Glücksspiel sondern ein Gewinnspiel vor.
Wenn nun ein Teilnehmer an einer Hausverlosung z. B. 200 oder mehr Euro zahlen muss und der Gewinner per Zufall ermittelt wird, so liegt ein strafbares Glücksspiel vor, wenn keine staatliche Genehmigung vorliegt.
Die Entscheidung über den Gewinn hängt dann vom Zufall ab, wenn die Beteiligten auf den Ausgang keinerlei Einfluss haben. Einen Einfluss hat der Teilnehmer z. B. dann, wenn der Ausgang der Veranstaltung von der Geschicklichkeit oder dem Wissen des Teilnehmers abhängt.
Somit lässt sich feststellen, dass Hausverlosungen in Deutschland grundsätzlich juristisch möglich sind. Eine Einzelfallbetrachtung ist jedoch - insbesondere vor dem Hintergrund einer eventuellen Strafbarkeit - unverzichtbar.

