eBay haftet nicht als Störer für Markenrechtsverstoß
Donnerstag, 26. Februar 2009 | Autor: admin
Das Oblerlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden (Az.: I-20 U 204/02), dass die Onlineauktionsplattform ebay nicht als Störerin für Markenrechtsverletzungen haftet.
Im vorliegenden Fall war es nach einer erfolgten Anzeige von Verstößen durch die Markenrechtsinhaberin nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen. Der Bundesgerichtshof hatte zwar gurndsätzlich entschieden, dass ebay als Störerin anzusehen sei, wenn Verkäufer auf der Internetplattform Markenrechtsverstöße begehen. In einem solchen Fall dürften jedoch die Prüfungspflichten für den Internetanbieter nicht derart überspannt werden, dass das gesamte Geschäftsmodell in Frage gestellt werde.
Der Bundesgerichtshof hatte die Sache an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, welches nun diese Entscheidung getroffen hat und die Berufung der Firma Rolex S. A. zurückgewiesen hat, da es nach entsprechenden Hinweisen durch den Markeninhabers nicht mehr zu gleichartigen Markenrechtsverletzungen gekommen war. Gleichzeitig hat das Gericht klargemacht, dass es dem Internetanbieter nicht zumutbar ist, jedes Angebot vor der Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen. Dadurch würde das gesamte Geschäftsmodell in Frage gestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 9/09 des OLG Düsseldorf vom 26.02.2009

