Provider verpflichten sich zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten
Dienstag, 21. April 2009 | Autor: admin
Fünf Access-Provider haben sich zu einer Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt bereit erklärt. Ziel ist es, Internetnutzern den Zugang zu Websites mit kinderpornografischen Inhalten zu erschweren. Dazu legt das BKA die zu sperrenden Internetseiten tagesaktuell in einer “schwarzen Liste” fest. Von einer Sperre sollen ca. 1000 Internetadressen betroffen sein. Sobald ein Internetuser auf eine der gesperrten Seiten zugreifen will, soll er dann mit einem Stoppschild konfrontiert werden.
Dieses sog. Access Blocking bedeutet im Kern die Filterung der gesamten Internetkommunikation und ist daher juristisch umstritten. Jeder einzelne Datenstrom muss nun zumindest daraufhin überprüft werden, ob er auf den Abruf kinderpornografischer Inhalte abzielt. Diesem Verhalten der Access-Provider stehen sowohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch das Fernmeldegeheimins entgegen. Deshalb ist die Bunderegierung darauf bedacht, die bisher nur vertragliche Grundlage durch eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) auf eine juristische Grundlage zu stellen. Der entsprechende Gesetzesänderungsvorschlag liegt bereits vor. Zweifel an einer diesbezüglichen juristischen Rechtfertigung bleiben jedoch vermutlich bestehen. Zur Haftung von Access-Providern können Sie mehr Informationen erhalten in meinem Kurzgutachten.
Neben rechtlichen Bedenken stößt das Vorgehen auch auf technische Zweifel, da sich solche Sperren sind mit einfachsten Mitteln umgehen lassen. Zu einer Abschaltung der Kinderporno-Server konnte sich der Gesetzgeber nicht durchringen. Neben Deutschland wird das sog. Access-Blocking u. a. in folgenden Ländern durchgeführt: Dänemark, Finnland, Großbritannien, Italien, Kanada, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan und USA.
Geplant ist, dass die Sperren in spätestens sechs Monaten aktiv sind.

