Home

Bloße Domainweiterleitung kann kennzeichenrechtliche Nutzung darstellen

Montag, 19. Oktober 2009 | Autor: admin

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (Urteil vom 14.05.2009, Az.: I ZR 231/06- airdsl.de), dass auch im Falle einer bloßen Weiterleitung einer Domain ein markenrechtlicher Schutz entstehen kann.

In dem zu entscheidenen Fall berief sich die von der Markeninhaberin auf Übertragung einer Domain in Anspruch genommene Beklagte auf den Umstand, dass zu ihren Gunsten durch die Konnektierung und Nutzung der Domain ein markenrechtlicher Titelschutz entstanden sei. Diesen wollte sie der klagenden Markeninhaberin entgegenhalten.

Der BGH entschied jedoch zu Gunsten der Klägerin, da ein Titelschutz nicht schon allein durch die Konnektierung und Inbetriebnahme einer Domain entstehe. Voraussetzung für einen juristischen Schutz sei zudem die inhaltliche Nutzung der Webseite, wobei die Webseite Inhalt aufweisen müsse.

Tags »

Trackback: Trackback-URL | Feed zum Beitrag: RSS 2.0
Thema: Allgemein, Urteile

Diesen Beitrag kommentieren.

Kommentar abgeben