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Nutzung fremder Marken als AdWords keine Markenverletzung

Sonntag, 25. Oktober 2009 | Autor: admin

Es ist keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr anzunehmen, wenn Google Anzeigenkunden die Buchung fremder
Marken als Wörter gestattet, deren Nutzung im Falle einer Suchanfrage passende Werbung einblendet.

Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt beim EuGH Poiares Maduro (Schlußanträge vom 22. September 2009 - C-236/08., C-237/08 und C-238/08). Ebenso wenig sei eine Markenverletzung anzunehmen, weil Google es Anzeigenkunden ermöglicht, in AdWords die Auswahl von Stichwörtern zu buchen, die Marken entsprechen. Der Generalanwalt begründet seine Auffassung damit, dass hierdurch keine Waren oder Dienstleistungen an die Allgemeinheit vertrieben werden. Eine solche Nutzung im Rahmen der AdWords sei eine andere Art der Benutzung der Bezeichnung als die markenrechtlich typische Benutzung für Waren oder Dienstleistungen.

Da der EuGH dem Votum des Generalanwalts in seinen Entscheidungen regelmäßig folgt, ist davon auszugehen, dass der EuGH entsprechend entscheiden wird.

Für die Praxis bedeutet dies, dass man nach dieser Meinung im Rahmen der AdWords fremde Marken nutzen kann, um für sein Unternehmen Werbung im Rahmen der Suchtrefferanzeige zu schalten. Es gilt jedoch noch die Entscheidung des EuGH abzuwarten, um Rechtssicherheit zu erhalten.

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Thema: Allgemein, Urteile

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