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Stadt Mannheim geht gegen Twitter-Account vor

Freitag, 22. Januar 2010 | Autor: admin

Die  Stadt Mannheim hat dem Inhaber des Twitter-Accounts Mannheim eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung zukommen lassen.

Die Stadt fordert den Account-Inhaber auf, den Account nicht weiter zu nutzen und begründet Ihre Forderung mit dem Hinweis auf das Namensrecht gem. § 12 BGB.

Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, ob einem Twitteraccount eine Identitätsfunktion zukommt. Für Domains war dies lange Zeit umstritten.

Dagegen könnte sprechen, dass auf  Twitter nur Benutzernamen, sogenannte Nicknames, registriert werden.

Schließlich müsste eine Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung eintreten. Dagegen könnte sprechen, dass Twitter selbst sog. “verified accounts” anbietet, wie unlängst für Bill Gates. Daraus wird deutlich, dass Twitter selbst davon ausgeht, dass man sich dort einen beliebigen Nickname zulegt, somit nicht zwangsläufig auf eine bestimmte Person/Institution geschlossen werden kann.

Es bleibt abzuwarten, ob dieser Fall eine gerichtliche Klärung finden wird.

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Thema: Allgemein

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