Verknüpfung von Fotos mit Geodaten und Google Maps datenschutzrechtlich zulässig
Freitag, 5. Februar 2010 | Autor: admin
Das Landgericht (LG) Köln (Urteil vom 13.01.2010, Az.: 28 O 578/09) hat entschieden, dass es gem. § 41BDSG zulässig sein kann, im Internet ein Angebot vorzuhalten, in welchem Geodaten und Google Maps miteinander kombiniert werden und somit z. B. Fotos von Strassenzügen mit Informationen zu Hintergründen von Stadtgeschichte oder Architektur verbunden werden. Dieses Medienprivileg wurde zuerkannt, weil sich das vorliegende Angebot nicht darauf beschränkt hat, eigenes oder fremdes Bildmaterial einzustellen sondern darüber hinaus Informationen zu Hintergründen aufzeigt.
Außerdem sah das Gericht die Zulässigkeit des Angebots in § 29 Abs. 2 BDSG begründet, da der Kommunikationsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 GG vorliegend Vorrang einzuräumen sei.
TIPP: Die Entscheidung ist eine stark Einzelfall geprägte Entscheidung. Hieraus kann nicht die Pauschale Zulässigkeit solcher Angebote gesehen werden.

