Bezeichnung eines Unternehmens in Webblog als “Abzocker” zulässig
Samstag, 6. Februar 2010 | Autor: admin
Das Arbeitsgericht Herford (Urteil vom 12.11.2009, Az.: 3 Ga 26/09) hat entschieden, dass es von der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit umfasst ist, wenn sich ein Mitarbeiter in einem Blog über seinen ehemaligen
Arbeitgeber äußert und diesen als “Abzocker”, “Mafia”
und “Nutzlos-Branche” bezeichnet.
Das Gericht konnte hier keine Rufschädigung erkennen. Es handle sich um zulässige Meinungsäußerungen.

