Gutachten zu “Google Street View”
Mittwoch, 10. Februar 2010 | Autor: admin
Bei der Abbildung von Gebäuden, Grundstücken und Kraftfahrzeugen sowie bei anderen Gegenständen im Rahmen des Straßenpanoramashandelt es sich dem Gutachten nach um datenschutzrechtlich zulässige Vorgänge.
Im Falle von Abbildungen von Personen sowie die Abbildung von Gegenständen, die einen Personenbezug erleichtern, ist nach Auffassung von Prof. Dr. Caspar die durchgeführte Anonymisierung von Personen noch nicht ausreichend. Bzgl. Bilder von Straßenaufnahmen sollten die Behörden zudem darauf achten, dass die Hausnummern verfremdet werden müssen, was bisher nicht geschehe.
Fazit:
Google Street View wird sicherlich die Gerichte beschäftigen. Da der Bundesgesetzgeber durch das BDSG von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat, kann nur eine bundesweite Anstregung (Verschärfung des BDSG) zu einer einheitlichen Anwendung und Beurteilung führen. Eine solche Gesetzgesänderung wird es vermutlich jedoch erst geben, wenn Google Street View in Deutschland freigeschaltet ist.

