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Cloud Computing- Der Versuch einer Begriffsbestimmung

Sonntag, 28. November 2010 | Autor: admin

Der Begriff des Cloud-Computing ist gesetzlich nicht normiert.

Eine gute Annäherung lässt sich mit der Definition des NIST (National Institute of Standards and Technology) aufstellen. Diese Definition enthält folgende Elemente:
On-demand self-service
Broad network access
Resource pooling
Rapid elasticity
Measured Service

Dem Cloud-Computing liegt die Idee zu Grunde, wonach der Computernutzer künftig IT wie Strom aus der Steckdose beziehen können soll, dies ohne einen eigenen PC mit einer speziellen Software sondern einfach nur mit einem einfachen Computer mit Hilfe eines Browsers.

Die angebotenen IT-Dienste werden dabei über Netzwerke zur Verfügung gestellt. Die anfallenden Daten bzw. die zu verarbeitenden Daten werden dann im Internet gespeichert.

Es findet sich dann ein verstreuter Kreis von Kunden, welcher internetbasierte IT-Leistungen in Anspruch nimmt wie z. B. die Bereitstellung von Speicherplatz oder der Betrieb von Standardanwendungen.

Häufige Angebote am Markt sind Software-Applikationen (SaaS Software as a Service), Storage-Lösungen, eArchive, Mailsysteme, ERP-Systeme, CRM-Systeme.

Je nach Art des Angebots unterscheidet man grob drei unterschiedliche Ebenen.

Wenn lediglich die Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird, so spricht man von IaaS (Infrastructure as-a-Service, z. B. Amazon EC2, Sun Cloud, AppNexus), wird eine Plattform angeboten, so spricht man von PaaS (Platform as-a-Service, z. B. Microsoft Azure, Google App Engine). Wird Software angeboten, so spricht man schließlich von SaaS (Software as-a-Service, z. B. BPOS, Google Apps for Business, CRM/Online, Salesforce).

Wenn das Angebot nur einer geschlossenen Nutzergruppe zugeteilt wird, dann spricht man von einer sog. private Cloud. Bietet der Anbieter seine Dienste einer größeren Anzahl von Nutzern an, dann spricht man von einer sog. public Cloud. Mischfälle werden als sog. hybrid Clouds bezeichnet.

Weitere Darstellungen zu einzelnen Problemfeldern folgen in getrennten Beiträgen

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Der Bundesrat fordert Nachbesserungen bei De-Mail

Sonntag, 28. November 2010 | Autor: admin

Ein bisher nicht gelöstes Problem ist die fehlende durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine kurzzeitige Entschlüsselung der Daten auf den Servern der Provider vor. Der Bundesrat hat datenschutzrechtliche Bedenken dagegen geäußert.

Auch bzgl. der Portierbarkeit der Adressen sieht der Bundesrat Verbesserungsbedarf. Eine einheitliche E-Mail-Adresse nach dem Muster “@de-mail.de”) solle angestrebt werden, welche auch im Falle eines Providerwechsels bestehen bleiben solle.

Zudem soll die De-Mail mit einem Signaturgesetz abgestimmt werden.

Umstritten ist zudem der Vorschlag, De-Mail-Nachrichten bei Bedarf ohne weiteres Zutun einer Vertrauensperson weiter leiten zu können. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob und wann eine Zustellung als erfolgt anzusehen ist.

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Referentenentwurf: Button-Lösung zum Schutz vor Abo-Fallen im Internet

Samstag, 20. November 2010 | Autor: admin

Die Bundesjustizministerin hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, mit dem Verbraucher besser vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr geschützt werden sollen. Durch einen deutlichen Hinweis bei kostenpflichtigen Online-Angeboten sollen Nutzer künftig vor versteckten Kosten gewarnt werden.

Der Entwurf kann hier eingesehen werden.

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Portraitfoto von Günther Jauch durfte für Werbekampagne genutzt werden

Freitag, 19. November 2010 | Autor: admin

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass die Werbung mit der Abbildung einer prominenten Person auf dem Titelblatt einer Zeitung ausnahmsweise auch ohne eine diese Abbildung rechtfertigende Berichterstattung zulässig sein kann, wenn sie dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über das Aussehen und die Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren.

Der Kläger ist Günther Jauch. Die Beklagte beabsichtigte, ab September 2006 ein Magazin mit dem Titel “Markt & Leute” als gedruckte Zeitung und online im Internet anzubieten. Sie erstellte eine Nullnummer der Zeitung, die lediglich in der Einführungswerbung für das Magazin verwendet, aber nicht zum Kauf angeboten werden sollte. Auf der Titelseite der Nullnummer vom 6. Juli 2006 befand sich unter dem Überschrift “Berlin/Hochzeit” und dem Titel “Jauchs Hochzeit nicht völlig tabu” ein Bericht darüber, dass das Berliner Kammergericht das vom Kläger erwirkte Verbot, über seine bevorstehende Hochzeit - sie fand am 7. Juli 2006 statt - zu berichten, vorläufig aufgehoben habe. Dieser Bericht ist mit einem Portraitfoto des Klägers bebildert. Die Beklagte warb im Internet und in Zeitungsanzeigen mit Abbildungen dieser Titelseite für das Magazin. Da die Titelseite nur unvollständig abgebildet war, waren zwar der Name und das Portraitfoto des Klägers, aber nur ein Teil des Textes des dazugehörigen Artikels zu erkennen. Die Beklagte stellte ihr Vorhaben, das Magazin auf den Markt zu bringen, bereits vor dem Erscheinen einer Erstausgabe ein.

Der Kläger ist der Ansicht, die Verwendung seines Bildnisses und Namens in der Werbung für das Magazin, die ohne seine Einwilligung erfolgte, verletze sein Recht am eigenen Bild und Namen. Er hat die Beklagte zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat dem Auskunftsanspruch stattgegeben.

Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und das Urteil des Landgerichts wiederhergestellt. Die Prüfung, ob die in der Werbekampagne der Beklagten verwendete Fotografie des Klägers als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte i.S. von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ohne seine Einwilligung verbreitet werden durfte, erfordert - so der BGH - eine Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit und dem von der Beklagten wahrgenommenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch die Abbildung eines Porträtfotos des Klägers war hier vergleichsweise geringfügig, weil die Beklagte damit lediglich die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten auf ihre Zeitung gelenkt hat, ohne den Werbewert oder das Image des Klägers darüber hinaus auszunutzen oder sein Ansehen zu beschädigen. Die Beklagte kann sich demgegenüber auf das vom Grundrecht der Pressefreiheit geschützte Interesse berufen, die Öffentlichkeit mit der Abbildung einer Titelseite über die Gestaltung und den Inhalt ihres geplanten Magazins zu informieren. Bei der Interessenabwägung kommt dem Umstand, dass der in der Werbung abgebildete Artikel über den Kläger in dem Magazin tatsächlich nicht erschienen ist und auch gar nicht hat erscheinen sollen, keine entscheidende Bedeutung zu. Der BGH hat seine Auffassung bekräftigt, die Pressefreiheit werde übermäßig eingeschränkt, wenn ein Verlag, der für eine künftig erscheinende Zeitung in zulässiger Weise mit der Abbildung einer beispielhaften Titelseite wirbt, verpflichtet wäre, Beiträge zu Themen zu veröffentlichen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Werbekampagne aktuell waren, zum Zeitpunkt des Erscheinens der Erstausgabe aber möglicherweise überholt sind (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 - I ZR 65/07, GRUR 2010, 546 - Der strauchelnde Liebling).

Urteil vom 18. November 2010 - I ZR 119/08 - Markt & Leute

LG Osnabrück - Urteil vom 21. Dezember 2007 - 12 O 594/07

OLG Oldenburg - Urteil vom 30. Juni 2008 - 13 U 12/08

Karlsruhe, den 18. November 2010

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 223/2010

Thema: Presserecht u. Rundfunkrecht, Urteile | Beitrag kommentieren

Rechtsanwalt Rasch: keine Abmahnkosten mangels Bestimmtheit der Abmahnung

Donnerstag, 18. November 2010 | Autor: admin

Das LG Hamburg (Urteil vom 8.10.2010, Az.: 308 O 710/09) hat entschieden, dass pro Musiktitel nur 15 € Abmahngebühren geltend gemacht werden können.
Im Hinblick auf die Kosten der Kanzlei Rasch hat das Gericht festgestellt, dass die ausgesprochenen Abmahnungen zu unspezifisch waren. Dies hat zur Folge, dass die Kanzlei keine Abmahnkosten verlangen kann.
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Beklagten nicht wirksam abgemahnt worden sind. In dem zu entscheidenden Fall vertrat die Kanzlei sechs verschiedene Tonträgerunternehmen. Streitgegenständlich waren 4120 Audiodateien, welche jedoch nicht den einzelnen Unternehmen zugeordnet wurden. Das Gericht betonte, dass somit die erforderliche Bestimmtheit fehlt.
Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte dieser Auffassung folgen.

Thema: Filesharing, Urteile | Beitrag kommentieren

Film im Filesharing zwei Wochen nach offiziellem Kino-Start hat gewerbliches Ausmaß

Donnerstag, 18. November 2010 | Autor: admin

Wird ein aktueller Kinofilm schon zwei Wochen nach Veröffentlichung in einer P2P-Tauschbörse im Rahmen von Filesharing angeboten, so bejaht das OLG Köln (Beschl. vom 11.11.2010, Az.: 6 W 182/10) ein gewerbliches Ausmaß und billigt dem Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 UrhG zu.

Thema: Filesharing, Urteile | Beitrag kommentieren

Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Donnerstag, 18. November 2010 | Autor: admin

Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Hierzu zählt auch das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers resultierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Der Kläger war bei der Beklagten, einem Versicherungsunternehmen, vom 1. Januar 2006 bis zum 30. Juni 2007 als Schadensbüroleiter beschäftigt. Die Beklagte führt die Personalakte des Klägers weiter. Nach Vertragsende teilte ihm eine Personalbearbeiterin im Rahmen einer Zeugnisauseinandersetzung mit, dass Gründe vorhanden seien, die auf seine mangelnde Loyalität schließen ließen. Der Kläger verlangt Einsicht in seine Personalakte. Die Beklagte verweigert dies mit Hinweis auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.

Die Revision des Klägers war vor dem Neunten Senat erfolgreich. Er verurteilte die Beklagte, dem Kläger Einsicht in seine Personalakte zu gewähren. Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein berechtigtes Interesse daran, den Inhalt seiner fortgeführten Personalakte auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Der Anspruch folgt allerdings nicht aus § 34 BDSG. Die dort geregelten Ansprüche auf Auskunft und Einsicht gelten noch nicht für nur in Papierform dokumentierte personenbezogene Daten. Zurzeit befindet sich ein entsprechendes Änderungsgesetz in der parlamentarischen Beratung.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 14. Januar 2009 - 11 Sa 460/08 -

Quelle: Pressemitteilung Nr. 84/10 des Bundesarbeitsgerichts

Thema: Arbeitsrecht, Datenschutz, Urheberrecht | Beitrag kommentieren

OLG Hamburg: Keine Haftung von Sevenload für von Nutzern hochgeladene urheberrechtswidrige Inhalte

Mittwoch, 17. November 2010 | Autor: admin

Das OLG Hamburg (Urteil vom 29.09.2010, Az.: 5 U 9/09) hat entschieden, dass der Videoportalbetreiber Sevenload nicht als Störer für von Nutzern hochgeladene urheberrechtswidrige Inhalte auf Unterlassung haftet. Sevenload macht sich nach Auffassung des Gerichts fremde Musikvideos, welche von Nutzern eingestellt werden, nicht zueigen. Deshalb scheidet eine Haftung als Täter oder Teilnehmer aus. Dies deshalb, weil Sevenload diese Inhalte nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüft. Zudem versieht der Betreiber die Videos der Nutzer nicht mit dem eigenen Kennzeichen (im Gegensatz zur “Chefkoch”-Entscheidung).

Das Gericht verneint eine Störerhaftung mit dem Hinweis, dass eine Handlungspflicht des Portalbetreibers erst entsteht, wenn es auf konkrete, rechtswidrige Inhalte hingewiesen wird.

Schließlich betonte das Gericht, dass Sevenload im Kernbereich lizenzierte Inhalte anbiete und die von Nutzern hochgeladenen Inhalte nur einen kleinen Bereich betreffen.

Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil die Rechtsprechung des LG Hamburg in Sachen Youtube (Urteil vom 3.9.2010, Az.: 308 O 27/09) hinfällig macht.
Eine Entscheidung des BGH zu diesem Themenkomplex ist nach wie vor wünschenswert.

Thema: Urheberrecht, Urteile | Beitrag kommentieren

Löschen von SIM-Lock ist strafbar

Mittwoch, 17. November 2010 | Autor: admin

Das Amtsgericht Nürtingen (Urteil vom 20.09.2010, Az.: 13 LS 171 Js 13423/08) hat entschieden:

“Das Entfernen (Löschen) eines sog. SIM-Lock, wodurch ein Mobiltelefon an ein bestimmtes Mobilfunknetz, an einen bestimmten Provider oder an eine bestimmte Mobilfunkkarte gebunden werden soll, ist als Datenveränderung mit Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar, soweit der Täter über die Befugnis, die Sperre aufzuheben, nicht verfügt.”

(Leitsatz des Gerichts)

Thema: Allgemein, IT-Recht, Urteile | Beitrag kommentieren

Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe ist urheberrechtliche Streitigkeit

Mittwoch, 17. November 2010 | Autor: admin

Das LG Oldenburg (Beschl. vom 23.09.2010, Az.: 5 T 764/10) hat entschieden, dass es sich bei einer Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe, welcher die Abgabe einer strafbewehrten urheberrechtlichen Unterlassungserklärung vorausging, um eine urheberrechtliche Streitigkeit handelt.

Im Anschluss an eine außergerichtlich abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung machte der Kläger nun einen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe geltend, da der Beklagte seiner Ansicht nach gegen die Unterlassungspflicht verstoßen hatte.

Das LG Oldenburg nahm eine urheberrechtliche Streitigkeit an, da das Zahlungsbegehren gleichsam eine Fortsetzung der ursprünglichen urheberrechtlichen Streitigkeit darstelle.

Thema: Urheberrecht, Urteile | Beitrag kommentieren