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Verwendung von “Gefällt mir”-Button von Facebook nicht wettbewerbswidrig

Donnerstag, 24. März 2011 | Autor: admin

Das LG Berlin (Az.: 91 O 25/11) hat entschieden, dass die Einbindung des “Gefällt mir”-Buttons von Facebook nicht wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist.

Das Gericht stellte fest, dass es sich bei den Regeln über den Datenschutz nicht um Marktverhaltensnormen gem. § 4 Nr. 11 UWG handelt.

In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dies keine höchstrichterliche Entscheidung ist. Nach der Auffassung anderer Gerichte können Datenschutzverletzungen durchaus abmahnfähige Wettbewerbsverstöße darstellen (OLG Stuttgart und LG Stuttgart).

Nicht geklärt wurde die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verwendung des “Gefällt mir”-Buttons.

In diesem Punkt ist eine höchstrichterliche Klärung wünschenswert.

Entscheidung via telemedicus.info

Thema: Datenschutz, Urteile, Wettbewerbsrecht | Beitrag kommentieren