Home

Fehlerhaftes Scoring

Dienstag, 2. August 2011 | Autor: admin

Nach einem Bericht des BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherchutz) sind zahlreiche Scoring-Verfahren fehlerhaft.

Die Ergebnisse von Scoring-Verfahren sind insbesondere für Banken und Unternehmen relevant, da diese hiermit vor einem Vertragsabschluss den Scorewert eines Kunden erhalten und somit Rückschlüsse auf dessen Kreditwürdigkeit ziehen können oder glauben, solche ziehen zu können. Den Scorwert erstellen Auskunfteien.

Der vom Bundesverbraucherministerium in Auftrag gegebene Bericht zeigt, dass bis zu 45 Prozent der Verbraucherdaten fehlerhaft gespeichert wurden. Zudem offenbart der Bericht teilweise schlechte Auskunftsqualität.

Es bleibt abzuwarten, welche Schlussfolgerungen der Gesetzgeber daraus ziehen wird.

Thema: Allgemein | Beitrag kommentieren

Achtung bei Veröffentlichung von Heinz Erhardt Gedichten auf Webseite

Dienstag, 2. August 2011 | Autor: admin

Ein Gedicht kann durchaus eine Website verschönern. Ein Gedicht kann aber auch zu ungeahnten Problemen führen. Dies merken momentan einige Websitebetreiber, welche über eine Kanzlei Abmahnungen für die unerlaubte Verwendung von Gedichten von Heinz Erhardt erhalten. Wegen der unerlaubten Verwendung wird Schadensersatz verlangt. Dieser wird bemessen nach der Länge der Wörter, wobei für ein Gedicht bis 50 Wörter ein Betrag in Höhe von 400 Euro verlangt wird. Für ein Gedicht, welches aus mehr als 50 Wörtern besteht, wird ein Schadensersatz in Höhe von 600 Euro geltend gemacht. Zudem werden dann noch Anwaltskosten geltend gemacht.

Nach den Regelungen des Urheberrechts ist für jede Art der Nutzung, somit auch der Nutzung auf einer Website, die Einholung einer Erlaubnis erforderlich. Stellt man z. B. ein geschütztes Gedicht ohne Einholung einer Erlaubnis online, so kann dies zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen.

Zudem gilt es zu beachten, dass der Schutz des Urheberrechts auch noch bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gilt. Dies gilt es in den Fällen von Heinz Erhardt zu beachten. Erst nach Ablauf dieser Frist werden die Werke gemeinfrei, können somit von jedermann genutzt werden.

Für weitere Fragen stehe ich (Rechtsanwalt Martin Kuhr) Ihnen gerne zur Verfügung unter:

Tel. 0621/3249788

oder

Mail: ra@ra-kuhr.de

Thema: Urheberrecht | Beitrag kommentieren