Ist Veröffentlichung der Mailbox-Nachricht von Christian Wulff rechtlich zulässig?
Samstag, 21. Januar 2012 | Autor: admin
Fraglich ist, ob eine Zeitung auch ohne Einwilligung des Staatsoberhauptes eine Mailbox-Nachricht als Text veröffentlichen darf, in der das Staatsoberhaupt sich beim Chefredakteur massiv über einen bald veröffentlichten Bericht beschwert.
Das Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 18.02.2010, Az.: 1 BvR 2477/08) hatte einmal entschieden, dass wörtliche Wiedergaben aus E-Mails nicht grundsätzlich rechtswidrig sind. Das Gericht betonte in seiner Entscheidung, dass eine umfassende Abwägung der betroffenen Rechtsgüter zu erfolgen hat.
So kann nach Auffassung des OLG Stuttgart (Az.: 4 U 96/10) beim Vorliegen eines sachlichen Grundes die Veröffentlichung gerechtfertigt sein. In Ermangelung eines solchen Grundes kann eine Veröffentlichung rechtswidrig sein.
Da im Rahmen der zivilrechtlichen Zulässigkeit das Überwiegen der Interessen an der öffentlichen Berichterstattung ausreicht, spricht vieles dafür, dass eine Wiedergabe des Wortlautes im vorliegenden Fall zulässig ist.

