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Berichterstattung über private Beziehung zu Fernsehmoderatorin ist zulässig

Dienstag, 31. Januar 2012 | Autor: admin

Der Kläger (Politiker und ehemaliger Lebensgefährte der Fernseh-Moderatorin Inka Bause) wehrte sich gegen einen Artikel in einer Zeitschrift, der auf der Titelseite wie folgt angekündigt wurde: „Inkas Traumjahr“, „Neue Liebe macht ihr Glück perfekt“.

Der Leser konnte im Artikel u. a. etwas lesen über das Alter, die Größe und das Sternzeichen des Klägers. Zudem wurde der Artikel mit einem Porträtfoto des Klägers bebildert.

Durch diese Art der Berichterstattung sah sich der Kläger in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangte Unterlassung.

Mit seiner Forderung hatte der Kläger keinen Erfolg, da nach Auffassung des Gerichts die Angaben in dem Artikel seiner Sozialsphäre zuzurechnen seien. In der Sozialsphäre komme dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Einzelnen von vornherein ein tendenziell größeres Gewicht zu. Im vorliegenden Fall trete deshalb im Rahmen einer umfassenden Güterabwägung das klägerische Persönlichkeitsrecht hinter das Informationsinteresse der Allgemeinheit zurück, da das Allgemeine Persönlichkeitsrecht hier hinter die geschützten Äußerungsinteressen des Presseorgans zurücktrete (BGH, Urteil vom 22.11.2011 - Az.: VI ZR 26/11).

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Thema: Medienrecht

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