Domain “parkplatz-polizei.de” unzulässig
Montag, 1. Februar 2010 | Autor: admin
Das LG Augsburg (Urteil vom 08.09.2009, Az.: 2 HK O 1630/09) hat entschieden, dass die Domain “parkplatz-polizei.de” wettbewerbswidrig ist.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Abschleppunternehmen auf der entsprechenden Website mit Fotos von Fahrzeugen geworben, die einem Mitbewerber oder Dritten gehörten. Zudem wurde ein Mitgliedsausweis einer “Polizei-Basis-Gewerkschaft” abgebildet.
Das Gericht sah dies als Wettbewerbsverstoß an, da das Unternehmen über seine Größe täuschte und den unzutreffenden Anschein erweckte, man habe polizeiliche Befugnisse.
TIPP:
Auch hier gilt wieder, dass man sich sowohl die Domain als auch den Inhalt einer entsprechenden Seite genau überlegen sollte.
Thema: Domain | Beitrag kommentieren

