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BVerfG: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Dienstag, 2. März 2010 | Autor: admin

"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass
die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung
mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind.
Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht
von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer
dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung.
Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende
Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke
der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den
verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen.
Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig." 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010

Thema: Allgemein, IT-Recht, Urteile | Beitrag kommentieren