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OLG Hamm: Versandkostenangaben müssen frühzeitig bekannt gegeben werden

Donnerstag, 11. Februar 2010 | Autor: admin

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden (Urteil vom 02.07.2009, Az.: 4 U 73/09), dass Versandkostenangaben bei Fernabsatzgeschäften im Internet dem Verbraucher nicht erst nach Einleitung des Bestellvorgangs mitgeteilt werden dürfen. Dies unabhängig davon, ob die Bestellung für den Verbraucher schon bindend ist. So auch der BGH (Urteil vom 04.10.2007, Az.: I ZR 143/04).

Die Rechtsprechung will dem Verbraucher damit die Möglichkeit verschaffen, einen sinnvollen Preisvergleich vornehmen können, bevor er sich für eine Ware entschiden hat.

Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung als Marktverhaltensregel im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG kann kostenpflichtig abgemahnt werden.

Thema: E-Commerce, Internetportale, Urteile, eBay | Beitrag kommentieren