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BVerfG: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Dienstag, 2. März 2010 | Autor: admin

"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass
die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung
mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind.
Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht
von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer
dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung.
Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende
Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke
der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den
verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen.
Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig." 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010

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EuGH: Schweden wegen Nichtumsetzung der Regelungen zu Vorratsdatenspeicherung verurteilt

Montag, 8. Februar 2010 | Autor: admin

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schweden am 04.02.2010 wegen der Nichtumsetzung von Regelungen der EU zur Vorratsspeicherung verurteilt (Az.: C-185/09).

Geklagt hatte die EU-Kommission.

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Webhoster muss keine Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung treffen

Donnerstag, 4. Februar 2010 | Autor: admin

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden (Beschluss vom 02.12.2009, Az.: 11 S 32.09), dass ein Webhoster nicht in jedem Fall verpflichtet ist, Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung durchzuführen.

Nach Auffassung des Gerichts bestehe eine solche Pflicht dann nicht, wenn es der Webhoster den Endkunden ermöglicht, eigenverantwortlich E-Mail-Postfächer einzurichten. In einem solche Fall stelle die Dienstleistung keine Telekommunikations-Dienstleistung dar. Die bloße Unterstützung begründe keine Anbieterstellung.

Ein solcher Webhoster kann nach Auffassung des Gerichts beantragen, der Bundesnetzagentur Zwangsmaßnahmen und Sanktionen zur Erzwingung einer Vorratsdatenspeicherung einstweilen zu untersagen. Dies in dem Fall, in dem die mit einer Vorratsdatenspeicherung verbundenen Kosten das Unternehmen zur sofortigen Geschäftsausgabe zwingen würden.

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